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Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros (Stimmenzähler/in-Ersatz); Nachmeldefrist

1. Mai 2024
Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros (Stimmenzähler/in-Ersatz) für den Rest der Amtsperiode 2022-2025; Nachmeldefrist

Für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros (Stimmenzähler/in-Ersatz) für den Rest der Amtsperiode 2022-2025 ist fristgerecht folgende Anmeldung eingegangen:

  • Hediger Christina, geb. 1984, von Rupperswil AG und Ehrendingen AG, Kirchweg 2, 5614 Sarmenstorf, parteilos, neu 

Die Zahl der Kandidierenden entspricht der Anzahl der zu besetzenden Sitze oder unterschreitet diese (weniger Kandidatinnen oder Kandidaten als zu wählen sind). Es wird eine Nachmeldefrist von 5 Tagen gesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

Neue Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Sarmenstorf zu unterzeichnen und dem Gemeinderat innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis spätestens Dienstag, 7. Mai 2024, 12.00 Uhr, einzureichen. Das Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro gemäss § 30a Abs. 2 GPR als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Sarmenstorf, 2. Mai 2024
Gemeinderat

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