Wahlbüro
Das Gemeindewahlbüro wird vom Gemeindeammann präsidiert. Als Aktuarin amtet die Gemeindeschreiberin. Dem Büro gehören weiter die nach Gemeindeordnung vorgesehene Anzahl Stimmenzähler und Ersatzstimmenzähler an (je 2). Bei Bedarf kann das Wahlbüro durch Hilfskräfte erweitert werden.
Die Wahlbüromitglieder überwachen die Stimmabgabe während den Urnenöffnungszeiten. Weiter ist das Wahlbüro verantwortlich für die Auszählung der Stimm- und Wahlzettel. Über das Gemeindeergebnis wird ein Wahl- oder Abstimmungsprotokoll erstellt und unterzeichnet.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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