Hauskehricht und Klein-Sperrgut
Die Abfälle sind in fest verschnürten Säcken (17, 35, 60 und 110 Liter oder Containern) zu höchstens 25 kg Gewicht pro Sack bereitzustellen. Die Gebührenmarke muss gut ersichtlich auf dem Sack aufgeklebt werden.
Als Sperrgut gelten nur brennbare Materialien und Gegenstände wie z.B. Möbel, Matratzen, Holzobjekte und dergleichen. Maximalgewicht 25 kg pro Stück, bis 1 m Länge, 50 cm Durchmesser und nicht mehr als 0,5 m3 Inhalt, mit Gebührenmarke.
Jeden Freitag, ab 12.00 Uhr
Ausnahmen vor gewissen Feiertagen (z.B. Karfreitag, Heiligabend, Silvester, etc.) werden im Entsorgungskalender publiziert.
Die Abfallsäcke sind am Abfuhrtag rechtzeitig spätestens um 12 Uhr am dafür vorgesehenen Ort zu deponieren. Bitte die Abfallsäcke nicht bereits am Vorabend bereitstellen, da diese sonst von Tieren aufgerissen werden können.