Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich am Schalter oder über e-Umzug online abmelden.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Meldebestätigung und/oder Identitätsnachweis mit Foto
- Wegzugsadresse
Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Wohnort.
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- Wegzugsadresse
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Zügelcheckliste.pdf (PDF, 410.82 kB) | Download | 0 | Zügelcheckliste.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 056 667 93 93 | Kontaktformular |