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Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich am Schalter oder über e-Umzug online abmelden.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Meldebestätigung und/oder Identitätsnachweis mit Foto
  • Wegzugsadresse

 

Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Wohnort.

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis
  • Wegzugsadresse

Zugehörige Objekte

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