AHV-Altersrente
Anpruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.
Die Rentenformulare und entsprechenden Merkblätter können bei der SVA Gemeindezweigstelle bezogen oder direkt auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt Aargau SVA heruntergeladen werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zweigstelle SVA | 056 667 93 93 | Kontaktformular |