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Lebensbescheinigung

Lebensbescheinigungen können für Schweizer wie für ausländische Staatsangehörige durch die Einwohnerkontrolle erstellt werden. Es ist jedoch erforderlich, dass Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen und sich ausweisen.

Für die Lebensbescheinigung bitte beachten:

  • Die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich.
  • Bitte einen aktuellen und gültigen Ausweis zur Identifikation vorlegen.
  • Wenn ein bestehendes Formular der AHV oder Rentenversicherung vorliegt, bringen Sie dieses bitte mit.

Es fallen keine Gebühren an.

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