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Erbbescheinigung

Die Erbbescheinigung (früher hat diese Urkunde den Namen Erbgangsurkunde getragen) ist eine Bescheinigung über den Kreis der tatsächlichen Erben, um sich gegenüber Behörden und Dritten ausweisen zu können. Die Erbbescheinigung wird oftmals benötigt, um über die Hinterlassenschaft verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder um Grundeigentum der verstorbenen Person geht.

Das Präsidium des Bezirksgerichts Bremgarten stellt die Erbbescheinigung aus, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz im Bezirk Bremgarten gehabt hat. Die Erbbescheinigung wird mit dem Vorbehalt ausgefertigt, dass Erbberechtigungen bestritten werden können (Erbschaftsklage, Ungültigkeitsklage).

Das Bestellformular für die Erbbescheinigung sowie das dazugehörige Merkblatt finden Sie auf der Homepage des Kantons. 

Das Bestellformular für die Erbbescheinigung ist an das Bezirksgericht Bremgarten, 5620 Bremgarten, zu senden.

 

Haben Sie für Liegenschaften (Grundstücke, Gebäude) den Erbgang (die Erbengemeinschaft als Gesamteigentümerin) im Grundbuch anzumelden, so benötigen Sie nicht nur die Erbbescheinigung, sondern auch das Anmeldeformular für den Erbgang. Sie können dieses Formular auf der Homepage des Kantons herunterladen. Die Anmeldung für den Erbgang ist beim zuständigen Grundbuchamt einzureichen. 

 

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