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Erbenverzeichnis

Das Erbenverzeichnis wird gestützt auf die Ausweise über den registrierten Familienstand und auf die Angaben der Erben (Adressen) ausgestellt. Nebst dem Erblasser werden die gesetzli­chen Erben mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort, Wohnsitz und Adresse fest­gehalten. Das Inventuramt bestätigt den Inhalt des Dokumentes mit Unterschrift. Das Erbenverzeichnis wird von Banken, Versicherungen und Dritten verlangt, damit die Zustelladresse der Er­benvertretung geregelt werden kann.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 30.00
Beim Versand per Post erhalten Sie von uns eine Rechnung. Bei Abholung am zuzüglich Drittkosten Zivilstandsamt. Am Schalter ist die Bezahlung in bar, mit Maestro- oder Postkarte möglich (keine Kreditkarte)

Bemerkung

Bevollmächtigte Urkundspersonen, Anwälte, Willensvollstrecker sowie gesetzliche oder eingesetzte Erben sind bezugsberechtigt.

Unterlagen

Wir prüfen, ob Sie bezugsberechtigt sind. Bevollmächtigte Personen müssen uns eine Vollmacht einreichen.

Verfahren

Falls Sie das Erbenverzeichnis am Schalter der Gemeindekanzlei abholen wollen, schreiben Sie dies bitte ins Kommentarfeld. Ansonsten stellen wir Ihnen das Verzeichnis per Post mit Rechnung zu.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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