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Ersatzwahl Mitglied Wahlbüro (Stimmenzähler/in-Ersatz); Anmeldeverfahren 1. Wahlgang

20. März 2024
Ersatzwahl Mitglied Wahlbüro (Stimmenzähler/in Ersatz) für den Rest der Amtsperiode 2022-2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang

Am 9. Juni 2024 findet die Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros (Stimmenzähler/in Ersatz) für den Rest der Amtsperiode 2022-2025 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d. h. bis am Freitag, 26. April 2024, um 12.00 Uhr) einzureichen.

Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei oder auf www.sarmenstorf.ch bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen.

Gemeinderat Sarmenstorf

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