Kopfzeile

Inhalt

Adress- und Personenauskünfte

Auskünfte aus dem Einwohnerregister dürfen nur im Rahmen von § 16 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
  • Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert

Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.

Preis

20.00

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Icon