Beglaubigung von Unterschriften und Kopien
Beglaubigung von Unterschriften
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis) sowie das Dokument, auf welchem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll.
- Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.
- Bitte unterschreiben Sie nicht im Voraus.
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt Fr. 20.00. Sind auf einem Schriftstück mehrere Unterschriften gleichzeitig zu beglaubigen, beläuft sich die Gebühr auf Fr. 20.00 für die erste und auf Fr. 5.00 für jede weitere Unterschrift.
Beglaubigung von Kopien
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
- Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
Für die Beglaubigung von Kopien und Auszügen beträgt die Gebühr Fr. 10.00 für die erste Seite und Fr. 5.00 für jede weitere Seite.
Apostille
Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Ausweiszentrum Aargau. Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 667 93 93 | Kontaktformular |